Nr12015
Ort1030 Wien
NäheSchloss Belvedere | City-Nähe | U4-Stadtpark
Zimmer7
Stockwerk1.OG
Wohn/Nutzfläche312 m²
Befristungunbefristet
Gesamtmiete€ 3.313,-

Ansprechpartner

Herr Martin Langstadlinger, MA

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Mietwohnung

1030 Wien
RARITÄT | UNBEFRISTET | TRAUMHAFTE 312 m² IN PRUNKVOLLEM STILALTBAU | TOPLAGE BEIM SCHLOSS BELVEDERE

UNBEFRISTET | TRAUMHAFTE 312 m² IN PRUNKVOLLEM STILALTBAU | TOPLAGE BEIM SCHLOSS BELVEDERE


Diese ca. 312m² große, herrschaftliche 7-Zimmerwohnung befindet sich im 1. Stock eines sehr gepflegten Stilaltbaus in einer der begehrtesten Lagen Wiens.

Einerseits der prunkvolle Eingangsbereich des repräsentativen Stilaltbaus, andererseits die absolute Toplage beim Schloss Belvedere zeichnen dieses Objekt als Top-Immobilie aus.

Das Objekt wird in unbefristeter Hauptmiete vergeben und kann nach eigenen Wünschen entsprechend adaptiert/renoviert werden. 


Aufteilung:

  • Vorraum
  • Gang
  • separate Küche
  • 7 Zimmer
  • Badezimmer
  • 2tes Badezimmer mit WC
  • 2 WC´s extra
  • Garderobe



Ausstattung:

  • historische Echtholzparkettböden in Wohnräumen
  • Fliesenböden in Badezimmer und WC
  • Gas-Etagenheizung



Lage:

Der gepflegte Stilaltbau befindet sich in der Veithgasse, im 3. Bezirk.

Aufgrund der gesuchten Toplage sind öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar.

  • U4 Stadtpark in Gehweite
  • Autobuslinie 4A
  • Straßenbahnlinien 71, D
  • City-Nähe
  • Schloss Belvedere



Die Wohnung wird in unbefristeter Hauptmiete vergeben und ist ab sofort verfügbar.


Gesamtmiete inklusive BK und USt.: € 3.313,23
Kaution: € 10.000,-


KONTAKT: Herr Martin Langstadlinger - 0676 690 80 82
E-Mail: m.langstadlinger@immosan.at


Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Sämtliche Angaben lt. Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

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