Nr | 10032 |
Ort | 1060 Wien |
Nähe | TOPLAGE - NASCHMARKT - U-BAHN |
Zimmer | 3 |
Stockwerk | 2.OG |
Wohn/Nutzfläche | 102 m² |
Heizwärmebedarf | 190 kWh/m²a (E) |
Gesamteffizienz-Faktor | 3,00 (E) |
Befristung | 4 Jahre |
Gesamtmiete | VERMIETET! |
Ansprechpartner
Herr Martin Langstadlinger
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Mietwohnung
1060 Wien
HOFMÜHLGASSE | ERSTBEZUG NACH SANIERUNG | TOPLAGE | NASCHMARKT | U-BAHN
HOFMÜHLGASSE | ERSTBEZUG NACH SANIERUNG | TOPLAGE | NASCHMARKT | U-BAHN
Diese ca. 102m² große, 3-Zimmerwohnung befindet sich im 2.OG (mit Lift) eines sehr gepflegten Stilaltbaus in einer der begehrtesten Lagen Wiens - im Herzen des 6.Bezirks in der Hofmühlgasse.
Einerseits die Nähe zur Mariahilfer Straße, andererseits die unmittelbare Nähe zum Naschmarkt zeichnen dieses Objekt als Top-Immobilie aus.
Altbauraumhöhen !!!
Aufteilung:
- Vorraum
- separate Küche
- geräumiges Wohnzimmer
- 2 Schlafzimmer
- Badezimmer mit Dusche
- WC extra
- Kellerabteil
Ausstattung:
- stilvolle Flügeltüren
- Fliesenböden in Badezimmer, WC und Küche
- Vinylböden in Wohnräumen sowie Vorraum
- Einbauküche inkl. Geräten
- Badezimmer mit Dusche, Handtuchtrockner und WM-Anschluss
- Gas-Etagenheizung
- Gegensprechanlage
- Personenaufzug
- Kellerabteil
Lage:
Der gepflegte Stilaltbau befindet sich in der Hofmühlgasse im 6.Bezirk. Aufgrund der gesuchten Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar.
- U4 - Pilgramgasse
- U3 - Zieglergasse in Gehweite
- Autobuslinien 12A, 13A, 14A, 57A
- Naschmarkt
- Mariahilfer Straße
Die Wohnung wird in befristeter Hauptmiete (4 Jahre + Verlängerungsoption) vergeben und ist ab sofort beziehbar.
Gesamtmiete inkl. BK und USt. € 1.199,-
Kaution: € 3.600,-
Provision: 2 BMM + 20% USt.
KONTAKT: Herr Martin Langstadlinger - 0676 690 80 82
E-Mail: m.langstadlinger@immosan.at
Hinweis: Um mit regelmäßigen und lückenlosen Mietzahlungen zu rechnen, verlangt der Eigentümer zur Bonitätsprüfung einen Einkommensnachweis (die letzten drei Gehaltszettel oder bei Selbstständigen den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid). Bei Mietern ohne eigenes Einkommen wird eine Bürgschaft mit entsprechendem Einkommensnachweis verlangt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.