Nr11737
Ort1010 Wien
NäheBallgasse / Stephansplatz
Zimmer2
Stockwerk3.OG
Wohn/Nutzfläche61 m²
Heizwärmebedarf75 kWh/m²a (C)
Gesamteffizienz-Faktor1,50 (C)
Befristung5 Jahre
GesamtmieteVERMIETET!

Ansprechpartner

Herr Ing. Helmut Splavec

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Mietwohnung

1010 Wien
TOP CITY-LAGE | PERFEKTE 2 ZIMMER - NÄHE STEPHANSPLATZ | TRAUMHAFTER ALTBAU

TOP CITY-LAGE | PERFEKTE 2 ZIMMER - NÄHE STEPHANSPLATZ | TRAUMHAFTER ALTBAU

In perfekter Wiener Innenstadtlage mit Alt-Wiener Charme, befindet sich diese  ca. 61m² große, 2-Zimmerwohnung im 3. OG (mit Lift) in einem wunderschönen revitalisierten josephinischen Wohnhaus.

Das Haus ist nur wenige Gehminuten vom Stephansdom entfernt und zeichnet sich durch die absolute Ruhelage in der Ballgasse aus.


Aufteilung

  • Vorraum
  • großes, gemütliches Wohnzimmer
  • Schlafzimmer (hofseitig)
  • moderne Einbauküche inkl. Geräte mit Fenster
  • Bad mit Badewanne (WM-Anschluss)
  • WC extra


Zusätzlich ein persönliches, trockenes Kellerabteil


Lage

Die Ballgasse selbst, welche eine Fußgängerzone ist, zeichnet sich durch Ihre kleinen, exklusiven Restaurants aus und bietet damit eine besondere Atmosphäre.

Durch die zentrale Stadtlage sind kulturelle und kulinarische Angebote an fast jedem Eck anzutreffen. Der Stephansplatz und der Graben sind zu Fuß schnell erreichbar.

Außerdem sind die Linie U1 und U3, sowie auch weitere öffentliche Verkehrsmittel in wenigen Gehminuten erreichbar.


Die Wohnung wird in befristeter Hauptmiete (5 Jahre) vergeben und ist ab 1.11.2024 beziehbar.


Gesamtmiete inklusive BK und USt.  € 1.299,-
Kaution: € 3.900,-
Provision: 2BMM + 20% USt.


KONTAKT: Herr Ing Helmut SPLAVEC - 0664 3917468
h.splavec@immosan.at

 
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Sämtliche Angaben lt. Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

Hinweis: Um mit regelmäßigen und lückenlosen Mietzahlungen zu rechnen, verlangt der Eigentümer zur Bonitätsprüfung einen Einkommensnachweis (die letzten drei Gehaltszettel oder bei Selbstständigen den aktuellsten Einkommenssteuerbescheid). Bei Mietern ohne eigenes Einkommen wird eine Bürgschaft mit entsprechendem Einkommensnachweis verlangt.

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